Vaterverbot Schweiz
Gleichberechtigung Beider Elternteile
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Eintrag vom 23.06.2012

Wie Väter noch derzeit diskriminiert werden

Ein Behördengang bei Kindesmissbrauch oder fehlendem Besuchsrecht ist einfach. Wenn aber ein Vater diesen Schritt wagt, muss er damit rechnen diskriminiert zu werden.


Bis das gemeinsame Sorgerecht umgesetzt wird, kann der Sorgeberechtige nahezu ungehindert dem Vater das Kind entmündigen. VATERVERBOT Schweiz zeigt hier die offenen Karten aus den unzähligen Emails. Was kann der Vater von den Behörden erwarten? Was wird/kann ihm begegnen bei einem Behördengang? Handeln alle Behörden gestützt auf dem Gesetz? Durch eine Auswertung von Emails kann dies beantwortet werden:

Das Besuchsrecht wird dem Vater (nichtsorgeberechtigten) verweigert. Wie geht es weiter?
a) Die Behörden nehmen das zur Kenntnis und es geschieht nichts, dies aufgrund der Nichtsorgeberechtigte keinen Antrag gestellt hat sondern nur die Meldung. (Vater hat die Situation beschrieben mit seinem Unmut, aber nicht was er beantragt)
b) Es wird einen Behördenbeschluss erfasst, welche die Besuche nun begleitet werden (da Kindesmutter meist entsprechende Gründe vorgibt). Die Kindesmutter hat jedoch nach wie vor das Rechtsmittel die Besuche zu verweigern (Sorgerecht).
c) Es kann sein, dass es nochmals Monate oder Jahre verstreichen, bis der Vater sein Kind sehen darf. Mögliche Gründe können sein wie Zuständigkeitsprobleme, der Kindesmutter passt die Besuchsbegleiter nicht, generell kein passenden Begleiter, die Besuchszeiten uva.)

Das Kind wird missbraucht. Sie reichen eine Gefährdungsmeldung ein. Wie geht es weiter?
a) Die Behörden nehmen das z.K. sehen sich jedoch nicht veranlasst etwas zu unternehmen (aus subjektive Sicht der Behörde wird keine Kindesgefahr erkannt - z.B. Schlagen von Kindern, schlechtes Einreden zum Kind, Kindsentfremdung (PAS).
b) Die Sorgeberechtigte bekommt von den Behörden Bescheid und macht eine Gegendarstellung. Resultierend ist, dass nun möglicherweise gegen den Vater vorgegangen wird.
c) Wenn tatkräftige Behörden sich für das Kind einsetzen, kann es sein, dass sodann die Kindesmutter umzieht. Dies hat zur Folge, dass die ganze Prozedur von vorne beginnt.

Was ist zu erwarten bei einem nichtfunktionierenden Besuchsrecht und die Kindesmutter zieht um?
a) je nach Behörden müssen Sie ggf. das Besuchsrecht für Monate bis Jahre verzichten (neue Abklärungen, abwarten auf Fristen, Kindesmutter möchte nicht, neue Fristen etc.).
b) wichtig ist, dass Sie wöchentlich mit den Jugendamt Kontakt aufnehmen, da vielfach zu Beginn noch vieles verwechselt oder vertauscht werden kann.

Was geschieht wenn Sie ein Beschwerde einreichen?
a) Je nach Kanton müssen Sie Kostenvorschuss leisten.
b) Die Behörden sind unter Umständen sodann nicht mehr zuständig. Sie haben somit ggf. keine Ansprechperson mehr.
c) Aus vielen Seiten ist zu entnehmen, dass Behörden untereinander kooperieren und der Immunität unterliegen. Das kann zur Folge haben, dass Ihre Beschwerde nach Monaten abgelehnt wird mit einer Kostennote. Sie können ggf. damit rechnen, dass Ihnen vorgehalten wird, dass Sie nun die Ursache sind für die Verzögerungen.

Wie sieht das Informationsrecht aus?
a) grundsätzlich wird Ihnen ohne Erschwernis/Aufwand keine Auskunft erteilt. Wenn Sie mit einem eingeschriebenen Brief die entsprechende Person kontaktieren, besteht jedoch die Möglichkeit, dass sie die Informationen erhalten - jedoch meist nicht von der Sorgeberechtigte. Denn diese kann nahezu nicht belangt werden (aufgrund ein Belangen nicht dem Kindeswohl entspricht).
b) Wenn Sie bei einer Behörde die Meldung erstatten weil Sie keine Informationen erhalten, kann es sein, dass Ihnen das Informationsrecht entzogen wird. Dieses Vorgehen hat eine schlichtende Wirkung, da dem Vater das Mittel entzogen wird für seine Rechte und somit das Kind aus dem Konflikt kommt.
c) Die Behörden (Vormundschaftsbehörde) sehen sich nicht als verantwortlich für Kindesbelange/Informationsrecht an und weisen Sie zurück an den Sorgeberechtigten.

Gesetzliche Bestimmungen Eine Messbasis für den Missumstand bietet dieses Beispiel:
- Wieviel Tagen verstreichen bis Sie eine Mahnung von einer Behörde erhalten, wenn Sie 1 mal die Alimente aussetzen.
- Wieviel MONATEN/ JAHRE verstreichen, bis Sie Ihr Kind sehen, wenn die Sorgeberechtige das Besuchsrecht nicht einhält.
- Auf Anfrage bei einer Behördenstelle welche Rechte der Vater hat, kommt vielfach die Antwort: der Vater hat keine Rechte, ausser das Recht zum bezahlen.

Summa Summarum

Dies ist eine nichtabschliessende Liste. Auf weitere Kommentare wurde verzichtet. Dabei gilt zu erwähnen, dass eine Behörde nicht gleich Behörde ist und die Arbeitsweise unterschiedlich sind. Das kann dazu führen, dass eine Partei sich vernachlässigt oder diskriminiert fühlt. Aufgrund der derzeitigen Gesetzesgrundlage ist leider nach wie vor der Fall, dass der Vater "faktisch diskriminiert" wird (Zitat aus dem Bundeshaus). Daher legen unsere Organisationen seit der Aktion SchickEnStei besonders viel Wert im Bundeshaus für die Gleichberechtigung.

DeFacto: Laienbetrieb vs. professionelle Institution
Ab nächstem Jahr Organisiert sich die Vormundschaftsbehörde (Kinderschutzbehörde) neu. Dabei werden die Mitlieder neu besetzt mit Juristen. Näheres erfahren Sie hier: www.gaz.zh.ch/internet/justiz_inneres/gaz/de/reformen/revision_vormundschaftsrecht.html
Die Zukunft lässt hoffen mit Mut und Zuversicht. Zum einen das gemeinsame Sorgerecht, zum anderen eine Behörde die aus vergangenem lernt und zu einer professionellen Institution anwachsen lässt mit Juristen. Ein Sozialarbeiter hat uns dazu seine Meinung geäussert: der Wandel geschieht nicht in den Gesetzesgrundlagen, sondern im Kopf und der Haltung. Wir schliessen uns dem an. Bis die Gleichberechtigung durchgesetzt ist, werden vermutlich noch viele Kinder ein Elternteil verlieren oder misshandelt.

@VATERVERBOT 2012