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Eintrag vom 28.03.2012

Vormundschaftsbehörde wider Willen gegen das Kindeswohl

Die Vormundschaftsbehörde (neu Kinderschutzbehörde) hat ua. den derzeitigen Auftrag gegen das Kindeswohl bzw. den Kindsvater zu diskriminieren. Lesen Sie unseren Beitrag!


Es ist bekannt, dass das Sorgerecht der Mutter zugesichert wird. Zukünftig mit der neuen Sorgerechtsregelung soll es sein, dass der Vater dies auch erhält - jedoch nur mit Bedingungen. Während die Mutter gleich den Status Erfahrenheit mit dem Kind erhält und somit das Sorgerecht, muss der Vater die Erfahrenheit nachweisen können. Es liegt auf der Hand, dass somit die meisten Väter in der ersten Runde ausgeschieden werden. Diejenigen die noch im Rennen sind, müssen sich der Bedingung stellen, dass die Rückwirkung des Sorgerechtsantrags nur 5 Jahre ist. Somit disqualifizieren sich fast 90% der Väter für das gemeinsame Sorgerecht.

Weshalb müssen die Behörden gegen den Vater und das Kind arbeiten?
Die Antwort liegt bei der Botschaft des Bundesrats zum gemeinsamen Sorgerecht. Die derzeitige Sorgerechtsregelung ist eine rechtliche und faktische Diskriminierung der Väter und gegen das Kindeswohl - so die Botschaft. Somit muss die Vormundschaftsbehörde gegen das Kindeswohl arbeiten. Die faktische Diskriminierung der Väter kann von unzähligen Webseiten entnommen werden. Das die Kinder darunter leiden müssen, ist gegeben.

VATERVERBOT & VATERRECHTE Schweiz bleibt am Ball und wird in naher Zukunft weiteres Vorgehen beschreiten müssen.