Die Schweizer Bürger haben das Recht auf eine Familie und auf Gleichberechtigung - Art. 8 und 14 EMRK
Das schreibt die Europäische Menschenrechtskonvention vor. Die Rechtspraxis gestaltet sich jedoch vielfach nach dem Motto: „Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen.“ Gerade im Familienrecht werden auch sachliche Anträge und Beschwerden zahlloser Eltern und Organisationen mit fragwürdigen Begründungen abgeschmettert – oder gar nicht erst beantwortet. So entstehen Hilflosigkeit, Ohnmacht und Not.
Damit wurde SchickEnKaktus – der Speakers’ Corner (www.schickenkaktus.ch) im Familien und Gleichstellungsrecht, ins Leben gerufen.
Den Menschen in der Schweiz bietet diese Plattform die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu teilen – seien es positive oder negative.
Wir untersuchen, wo Behörden an ihre Grenzen stossen, die Kommunikationskanäle weiter ausgebaut werden können und dringend Handlungsbedarf für Politik und Behörden besteht.
Die Stellungnahme von Behörden und Amtsträgern zu den Beiträgen könnte eine neue Kommunikationsebene im öffentlichen Dialog fördern. Die Probleme sollen offen angesprochen und gemeinsam angegangen werden. Die auf der Plattform formulierten Wünsche der Bevölkerung können Gedankengänge auslösen und dazu beitragen neue Perspektiven zu schaffen. Davon werden unsere Kinder profitieren.
Kontaktangaben:
Deutsch †Marcel Enzler, Präsident Vaterverbot Schweiz, marcel.enzler@vaterverbot.ch
Français †Rafael Decurtins, Vaterverbot †rafadecu@bluewin.ch
Italiano – Katherin Säuberli, donna2 – info@donna2.ch
English – George Zimmermann, IGM, †gz@igm.ch
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16.12.2013 - 20min.ch |
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16.12.2013 - AZ Medien berichten über SchickEnKaktus |