Eine Mutter misshandelte ihr Kind seit unbestimmter Zeit. Die Kindesschutzbehörden sind der Auffassung, dass es wichtig sei, die Angelegenheit nochmals zu beurteilen und Zeit zu geben - mit fatalen Folgen für das Kind.
Eine Kindesmutter ist zu einem anderen Kanton umgezogen. Die vorhergehende Behörde hat der neuen Vormundschaftsbehörde eine Gefährdungsmeldung hinterlassen. Es war aktenkundig, dass die Mutter das Kind misshandelt hat. Die Vormundschaftsbehörde am neuen Wohnort waren der Auffassung, dass dies zu beobachten sei, aber keine präventive Massnahme unternommen werden muss.
In der Schule wurde das Kind verhaltensauffällig. Auch zeigte es am Körper immer wieder Flecken. Eine besorgte Primarlehrerin teilte dies der Schulpflege in Form einer Gefährdungsmeldung mit. Die Vormundschaftsbehörde hat sich sodann wieder eingeschaltet. Als es für die Mutter eng wurde, ist sie wieder umgezogen.
Es liegt in einer Dunkelziffer, wieviel Kinder durch einen Sorgerechtsmissbrauch (aufgrund derzeitiger/einseitiger Gesetzesgrundlage) misshandelt werden. Einen weiteren Fall beschreibt ein Vater, wie eine Mutter aus ZH aufgrund vieler Straftaten/Sorgerechtspflichtsverletzungen nach LU umgezogen ist. Die Behörden in ZH haben eine Gefährdungsmeldung nach LU eingereicht. Auch hier zeigten sich die Behörden zu der Sorgeberechtigte trotz Gefährdungsmeldung sehr kulant: es ist wichtig, alle im gleichen Boot zu behalten und das die Mutter gut bei ihrem neuen Wohnort ankommt. Wenige Monate später reichte auch der Vater eine Gefährdungsmeldung aus wegen PAS. Wieder vergingen Monaten. Die Kindesmutter hat es faktisch erreicht, dem Vater das Kind erfolgreich zu entmündigen - straflos. Die Leidtragenden ist der Vater und das Kind.
Ein weiterer tragischen Fall berichtet ein Vater, als sein Kind von der Mutter blutig geschlagen wurde. Die Vormundschaftsbehörde war dazu der Auffassung, dass ein kleiner "Ausrutscher" einer Mutter in der Erziehung passieren kann. Erst nach Jahren langen Kindsmissbrauch und insgesamt 7 Gefährdungsmeldungen (und 50000 CHF Anwaltskosten), hatte der Vater das Sorgerecht und die Kinder erhalten.
Was wäre wohl geschehen, wenn der Vater diese Summe hätte nicht aufbringen können? Welche Qual hätten diese Kinder in der Schweiz erleben müssen? Unvorstellbar. Das Schlimme: die wenigsten Väter in der CH können solche Mittel aufbringen, um ihr Kind zu schützen.
Vaterverbot 2012