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Eintrag vom 01.04.2012

Mit dem Sorgerecht das Kind legal missbrauchen

Niemand würde daran denken, dass ein Kindesmissbrauch legal sei. Doch Behörden unterstützen Missbräuche indirekt oder wollen davon nichts Wissen.


Es ist unbestritten, dass bei einer Trennung der Kindeseltern die Kindesmutter zumeist das alleinige Sorgerecht erhält. Aber was bedeutet es, das Sorgerecht zu erhalten? Gemäß Fr. Prof. Andrea Büchler umfasst das Sorgerecht folgende Punkte:
• der Wille des Kindes (Art. 133 Abs. 2)
• erzieherische Fähigkeiten (Vgl. BGE 117 II 353 ff., E. 4c, d.)
• die Möglichkeit der harmonischen Entfaltung in körperlicher, seelischer und geistiger Hinsicht
• Beziehungs- und Erlebniskontinuität
• Stabilität, das heißt Stetigkeit der Erziehung und Betreuung
• die elterliche Fürsorge und Zuneigung bzw. die emotionale Bindung an das Kind
• Elterlichkeit, das heißt der Stellenwert des Kindes im Leben der Eltern
(Vgl. KGer SG = FamPra.ch 2003, 193)
• die Möglichkeit der persönlichen Betreuung
• Kooperationswille
• die Bereitschaft, die Beziehung zum andern Elternteil zu erhalten und zu fördern
(Bindungstoleranz, vgl. BGE 117 II 353 ff., E. 3, 4e) 

Leider sieht die Realität ganz anders aus. Wenn die Mutter ihr Kind nicht zum Vater gehen lässt UND der Vater wehrt sich, hat das tragische Konsequenzen, sowohl für das Kind, als auch für den Vater. Dies beginnt mit Entziehung von Unmündigen. Während dem Vater eine hohe Strafe auferlegt wird, wenn er sein Kind verspätet zur Kindesmutter bringt (StGB Art. 220), darf die Kindesmutter mit erfinderischen Lügen dem Vater das Kind straflos entziehen. Dabei genügt es schon, wenn die Kindesmutter aussagt, das Kind fühlt sich beim Vater nicht wohl. Da das Gesetz davon ausgeht, dass die sorgeberechtigte Mutter dem Kindeswohl entsprechend handelt, kann sie bestimmen zu wem das Kind geht. Somit kann man dem Vater mit Hilfe des Gesetzes straflos entmündigen. 
Sollte sich ein Vater weiter zur Wehr setzen (welche aber viele schon aufgegeben haben bzw. von den Behörden abgewiesen worden sind), kann die verantwortungsvolle Mutter den Behörden die Auskunft erteilen, dass der Vater mit der Tochter nicht altersadäquat umgeht. Was heißt das?
1) Es werden Kindesschutzmassnahmen errichtet. Der Vater darf sein Kind nur noch alle Monate für wenige Stunden in einer geschlossenen Anstalt sehen.
2) Anhand der Berichte der Anstalt wird bemerkt, dass der Vater sehr wohl adäquat mit dem Kind umgehen kann. Da aber das Machtwort die sorgeberechtigte Mutter hat, und damit mehr Einfluss als die Realität erlaubt, wird ihm Besuchsbegleitung auferlegt. Das heißt, er darf außerhalb einer Anstalt sein Kind sehen, aber nur unter Beaufsichtigung.
3) Wenn der Vater diese Demütigung erträgt, hat er das Glück, sofern die Behörden sich dafür einsetzen (was auch nicht immer der Fall ist), dass er nach 100% positiven Berichten (der Vater muss nahezu perfekt sein) sein Kind wieder alleine sehen darf.
4) Wenn die Mutter mit dem Titel Sorgeberechtigte keinen Einfluss mehr auf den Behördenentscheid hat, dass der Kindsvater alleine das Kind sehen darf, so hat sie weitere Mittel zur Verfügung. Eine weitere Instanz ist die Polizei. Da Kleinkinder durch nachsprechen lernen, genügt es, wenn wenige Wörter vom Kind auf Tonbad aufgenommen werden und man damit zur Polizei geht. Natürlich steht es der verantwortungsvollen Kindsmutter frei, unzählige Fachstellen aufzusuchen um den Vater ins schlechte Rampenlicht zu stellen. Die Polizei, die sehr achtsam ist, versteht dies als einen Übergriff (Verletzung der Integrität). Die Opferhilfe Stelle in Winterthur bestätigt den Sachverhalt, dass Kinder missbraucht werden, um einen ElternteilSchaden zuzufügen.
Die Polizei muss dem Sachverhalt nachgehen. Es wird sofort von der Staatsanwaltschaft an die Vormundschaftsbehörde gemeldet, dass das Kind vom Vater missbraucht wird. Was mit dem Besuchsrecht geschieht muss hier nicht näher erläutert werden. Die verantwortungsvolle Kindesmutter hat wieder das Ziel erreicht, dem Vater das Kind zu entziehen - straflos und legal. 
5) Wenn der Vater trotz dieser Verleumdung noch Kräfte hat und der Verleumdungsgeschichte nachgeht, kann er feststellen, dass viele Ungereimtheiten auftreten. Das meldet er der Staatsanwaltschaft. Dazu erhält die Kindsmutter einen gratis Anwalt, bezahlt von den Steuern. Dieser kann sich gut zur Wehr setzen. Das ganze Prozedere weitet sich über Monatehindurch aus, welches der Kindesmutter gelegen kommt.
6) Hat der Vater ausreichend Geduld, wird eines Tages das Verfahren eingestellt. An ihm bleibt jedoch hängen, dass er sein Kind missbraucht hätte. Von einem bekannten Redakteurwurde uns mitgeteilt, dass praktisch alle 2 Wochen solche Vorfälle geschehen. Ein ehemaliger Polizist, der anonym bleiben möchte, hat uns mitgeteilt, dass er seinen Job niedergelegt hat, weil er nicht mehr ertragen kann, wie viele Väter so in den Schatten gestellt werden.
7) Da die Behörden nun erkannt haben, dass alle Vorwürfe gegen den Vater nicht wahr sind, und nun einen weiteren Entscheid erlassen, dass der Kindsvater seine Tochter alleine sehen darf, bleibt der verantwortungsvollen Mutter noch ein Mittel.
8) Die Kindsmutter zieht in einen anderen Kanton. Das heißt, das ganze Spiel beginnt von vorne. Während die Behörden sich uneinig sind über die Zuständigkeiten, verstreichen unzählige Wochen. Dazu hat die Kindsmutter weiter die Gelegenheit das klassische Parental Alienation Syndrome (PAS) auszuüben. Die Behörden können sodann dem Vater mitteilen, dass das Kind nicht zu ihm gehen möchte und einen Beschluss erlassen, dass der Vater nicht in der Lage ist dem Kindswohl zu entsprechen (aufgrund Äußerungen des Kindes).

Aus diesem Sachverhalt wird klar erkannt, dass Kindesmissbrauch von den Behörden und durch Gesetze unterstützt wird. Dass das erwähnte Beispiel kein Einzelfall, sondern leider schon ein Regelfall ist, bedauert VATERVERBOT für die betroffenen Kinder und Väter sehr.

 

Wir bleiben am Ball.
Die Redaktion VATERVERBOT
Mit Unterstützung von VATERRECHTE Schweiz