Vaterverbot Schweiz
Gleichberechtigung Beider Elternteile
Gemeinsames Sorgerecht Als Standard
Ein Gleichberechtigtes Unterhaltsmodell
Kontakt | Impressum |
Vaterverbot

Archiv



Möchten Sie wissen, was bereits in der Vergangenheit geschehen ist? Durchstöbern Sie unser Archiv.

Das Archiv gibt den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Somit erfüllt es eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Ggf. können Verfahren in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als die hier im Archiv dargestellt werden. Bei Fragen zur aktuellen Sachlage melden Sie sich unter Kontakt.





Eintrag vom 06.01.2010

Gemeinsames Sorgerecht die Regel und Strafe bei Missbrauch des Besuchsrechts

Bravo! Bei einer Scheidung soll künftig das gemeinsame Sorgerecht der Eltern die Regel sein. Der Bundesrat lässt mit einer klaren Mehrheit und gestützt auf die Vernehmlassungsantworten eine ZGB-Revision erarbeiten. Hingegen soll bei ledigen Eltern das gemeinsame Sorgerecht weiterhin nur möglich sein, wenn die Mutter damit einverstanden ist.


Keine Regel bei ledigen Paaren

Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg erst kürzlich – auch für die Schweiz verbindlich – entschied hat, dass uneheliche Väter nicht mehr diskriminiert werden dürfen, fand der Vorschlag des Bundesrates kein Gehör, wonach im Falle einer Anerkennung des Kindes durch den Vater das Sorgerecht ebenfalls automatisch beiden Elternteilen zustehen soll.

Im Gesetz wird geregelt, wie bei dringlichen und alltäglichen Angelegenheiten und im Fall von Uneinigkeit der Eltern zu verfahren ist. Zum gemeinsamen Sorgerecht kommt es aber nur, wenn sich die Mutter mit dem Sorgerecht des Vaters einverstanden erklärt oder wenn das Gericht auf Klage des Vaters hin so entscheidet. Skandalös!

Strafe bei Missachtung des Besuchsrecht

Festhalten will der Bundesrat an der vorgeschlagenen Ergänzung des Strafgesetzbuches, wonach künftig ein Elternteil bestraft wird, wenn er die Ausübung des Besuchsrechts behindert. Er soll gleich bestraft werden wie jener Elternteil, der ein Kind nach einem Besuch nicht mehr zurückbringt.

Kein automatischer Beistand

Neu muss die Vormundschaftsbehörde dem Kind keinen Beistand mehr stellen, wenn es keinen Vater hat, sondern nur wenn sie dies zum Wohle des Kindes für nötig erachtet.

Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, eine Botschaft zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) auszuarbeiten.