Das gemeinsame Sorgerecht wird voraussichtlich am 1.1.2014 in Kraft treten. Auf Anfragen bei der KESB Stellen zeigen sich noch viele Unklarheiten, wie eine Zusprache für das gemeinsame Sorgerecht aussehen soll, wenn die Eltern zerstritten sind. Vaterverbot hat dem vorgebeugt und ist im Besitz eines Dokuments vom EJPD das besagt, dass Streitigkeiten keinen Grund mehr ist, um das Sorgerecht nicht zu erhalten. Dazu wird der Verein im 4. Quartal dieses Jahres sämtliche KESB Stellen anvisieren und die Haltung des EJPD präsentieren. Dies soll vorbeugen, dass ein ähnliches Scenario gibt wie in AT, bei der nun die Väter auch das Sorgerecht beantragen können, aber systematisch nicht erhalten, wenn es der andere Elternteil nicht wünscht.
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Medienmitteilung vom Bundeshaus:
Künftig sollen Eltern bei der Scheidung gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten. National- und Ständerat sind sich aber nicht einig, für wen die neue Regelung gelten soll: Der Nationalrat hielt am Montag daran fest, dass alle Paare davon profitieren sollen. Der Ständerat will nur jene berücksichtigen, deren Scheidung nicht mehr als fünf Jahre zurück liegt. Beim so genannten "Zügelartikel" oder in der Frage des Unterhaltsvertrags hat die grosse Kammer dagegen eingelenkt. Mit der Revision des Zivilgesetzbuchs soll das Sorgerecht angesichts einer Scheidungsrate von fast 50 Prozent der gesellschaftlichen Realität angepasst werden. (sda)