Das Gremium zu den Ingebohler Schwestern kam zum Schluss, dass das Kloster, aber auch Behörden, Aufsichtsorgane und Heimdirektoren eine Schuld treffe. Es habe Übergriffe und Fehlverhalten gegeben, die nicht hätten passieren und nicht hätten geduldet werden dürfen, sagte Küng. Die Betroffenen hätten das Mitgefühl des Klosters verdient - so die Ausgabe von 20min.ch.
Uns liegt ein tragischen Fall vor, bei der eine psychisch erkrankten Mutter in Ebikon ihr eigenes Kind misshandelt*. Bevor sie nach Ebikon umgezogen ist, erhielt diese mehrere Strafanzeigen wegen Sorgerechtspflichtverletzung von den Behörden. Die Behörden in Ebikon war es wichtig, dass die Mutter gut ankommt. Inwiefern das Wort gut zu intepretieren sei, fiel das Besuchsrecht über ein Jahr zum Vater-Kind aus. Der Vater hatte festgestellt, dass eine von der Behörde angeordnete Psychotherapeutische Begleitung der Mutter, damit sie besser Ihre schwere Vergangenheit zu differenzieren vermag sowie besser den Umgang Kind-Vater lernt, nicht umgesetzt wurde.
Die Folgen konnten vorausgesehen werden: das Kind zeigte offenbar nach den Besuchen gemäss der Mutter Brechreize, Alprträume Durchfall und andere Symptome. Zudem zeigte sich die Mutter aufgrund Ängste nach wie vor nicht die Bereitschaft, den Vater unbegleitet zu lassen. Dies führte zur Konsequenz, dass die Besuche wieder für Monate ausfallen.
Im Beschwerdenverfahren ist es herausgekommen, warum die Massnahmen bei der Mutter nicht umgesetzt wurden. Daniel Gasser, Präsident der Gemeinde Ebikon rechtfertigt sich mit: "dass die Massnahmen mithelfen, den Konflikt unter den EItern zu entschärfen und [dem Kind] einen möglichst unbelasteten Umgang mit beiden Eltern zu ermöglichen".
Nachdem die Mutter die Ihr Kind misshandelt* und mehrere Anzeigen erhielt, lobt nun diese die Behörden in Ebikon schriftlich. Das nachdem der Vater sein Kind 1 Jahr lang nicht mehr sehen durfte und nach der Beiständin das Kind sogar dadurch einen Vertrauensbruch erlitten hat (ohne das Kind gesehen zu haben).
Vaterverbot fragt sich, wie ist das möglich, dass eine Mutter die das Kind gezwungernermasse misshandelt* und die Behörden Ihr Tun und Handeln nach der soweit auslegen, dass sie von der noch gelobt wird? Vaterverbot fragt Daniel Gasser mit seiner kontroversen Auslegung an.
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*Psychischer Kindsmissbrauch:
Die Ausübung „seelischer Gewalt“ und „psychische Kindsmisshandlung“ wird in diesem Zusammenhang als passives Vergehen betrachtet. Hierzu gehört das Unterlassen oder Vorenthalten von Erfahrungen oder Beziehungen, die zu einer gesunden emotionalen Entwicklung erforderlich sind. Alle Formen seelischer Gewalt beeinträchtigen die Vertrauensbeziehung zwischen Bezugsperson und Kind und behindern das Kind in seiner geistig-seelischen Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit . Betroffene Kinder zeigen schwerwiegende Entwicklungsbeeinträchtigungen, wobei mit der Dauer der Elternkonflikte eine Remission dieser Symptomatik weniger wahrscheinlich wird.
Da die Auswirkungen nicht sofort, sondern oftmals erst nach Jahren erkennbar werden, ist seelische Gewalt meist schwieriger zu diagnostizieren als körperliche Misshandlung. In ihrer Schwere sind die Folgen der Schäden mit denen von körperlicher Gewaltanwendung aber durchaus vergleichbar . Bei diesen Kindern ist folglich eine dauerhafte psychische und physische Belastung (durch die Entwicklung psychosomatischer Störungen) wahrscheinlich – zudem weisen sie eine dauerhaft verminderte soziale bzw. emotionale Kompetenz auf.