Vaterverbot Schweiz
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Eintrag vom 10.04.2014

Unterhaltsrecht - Mitteilung an das EJPD

Vaterverbot lanciert eine Aktion zum Thema Unterhaltsrecht. Nach der Teilnahme bei Twohomes.org sowie bei der Konferenz beim Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, vermittelt der Verein das Wissen dem EJPD.


Aus dem Brief:

Das gemeinsame Sorgerecht – die gemeinsame Pflicht – die gemeinsamen Unterhaltskosten


Sehr geehrte Frau Gianinazzi                                                             


Wenn die Liebe zwischen zwei Menschen sie zu Eltern macht, dann bleiben sie als Eltern ein Leben lang miteinander verbunden, auch wenn sie sich entscheiden, als Liebespaar getrennte Wege zu gehen.

Das EJPD signalisiert mit dem gleichberechtigten Sorgerecht, dass die Eltern nicht nur das Recht haben, sondern, dass das auch ihre Pflicht ist.

Durch den Paradigmenwechsel ändert sich auch die Fürsorge- und Erziehungspflicht der Eltern. Seit einigen Jahren setzen sich GeCoBi (SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG FÜR GEMEINSAME ELTERNSCHAFT), Vaterverbot Österreich, Vafk (Väteraufbruch für Kinder e.V.), IGM und andere intensiv mit dem paritätischen Wechselmodell auseinander. Der renommierte Kinderpsychologe Jan Piet H. de Man hat eine Studie veröffentlicht, wonach Kinder, die in einem Wechselmodell leben, gleiche Entwicklungschancen haben wie jene, die in einer intakten Familie aufwachsen.

Diese Studie zeigt, wie ein gemeinsames Sorgerecht umgesetzt werden kann. Es ist für alle Eltern wünschenswert, dass dieses Modell sowohl gesetzgeberisch als auch in der Rechtspraxis umgesetzt wird. Dabei werden die Kosten für das Kind beiden Eltern gleichermassen – sprich paritätisch – auferlegt. Wir und viele andere Verbände verfolgen das Ziel, dass die alte Auslegung „Mutter betreut Kind, Vater bezahlt“ zur lehrreichen Vergangenheit gehört und durch ein modernes Familienmodell mit einem gemeinsamen Sorgerecht im Falle einer Trennung ersetzt wird.

Auch die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik legen das Wechselmodell nahe. Inzwischen gehen über ein Drittel der Frauen mit Kindern unter 15 Jahren gleichviel arbeiten, wie jene ohne Kinder.
Unbestritten hat der Wunsch nach Harmonie und Entwicklung seiner eigenen Persönlichkeit hohe Priorität – auch wenn Paare getrennte Wege gehen. Eine klare Auslegung der Gesetzgebung ist daher unumgänglich, damit die Regelung auch später aufrechterhalten werden kann, damit die Eltern an ihre Pflicht erinnert werden und die Regelung nicht missbrauchen, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Diametral spiegelt sich jedoch die derzeitige Rechtspraxis: Ein neues Bundesgerichtsurteil[1] legt nahe, dass Väter bis zum 25. Altersjahr ihrer Kinder für sie Alimente bezahlen müssen. Es ist eine Frage der Zeit, bis diese Rechtsprechung präjudiziell für andere Väter geltend gemacht wird. Die Statistiken weisen darauf hin, dass die Menschen immer später eine Familie gründen. Das heisst konkret: Wird ein 45-Jähriger Vater, so muss er bis zu seinem 70. Altersjahr Alimente bezahlen – ausser wenn er sein Kind im Pensionsalter verklagt. Die Praxis, dass die Väter soweit herabgesetzt werden, damit sie ihre Kinder verklagen müssen - das darf nicht sein. Es bedarf einer klaren gesetzlichen Regelung, einer Regelung, die eine Win-Win-Win-Situation für alle Parteien schafft: das Wechselmodell mit geteilten Kosten und gleicher Verantwortung gegenüber dem Heranwachsenden.

In diesem Sinne appellieren wir an Sie, sich im Interesse der Kinder für eine gemeinsame elterliche Verantwortung einzusetzen. Zur Inspiration legen wir das Buch „Wechselmodell – Psychologie – Recht & Praxis“ von Frau Prof. Sünderhauf bei.

Unsere Vereine sind gespannt, wie das Thema Unterhaltsrecht im Interesse des Kindes umgesetzt werden wird.

Freundliche Grüsse


Marcel Enzler
Präsident Vaterverbot Schweiz
 

Zur Kenntnisnahme
Bundesrätin Simonetta Sommaruga
GeCoBi

 

[1] Urteil 5A_808/2012 vom 29. 8. 13.



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01.11.2013 - Das gemeinsame Sorgerecht – die gemeinsame Pflicht – die gemeinsamen Unterhaltskosten


13.11.2013 - Antwortschreiben vom EJPD