Vaterverbot Schweiz
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Vaterverbot

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Eintrag vom 20.03.2014

One Night Stand führte Vater zum Ruin

Es ist bekannt - ungeschützten Verkehr kann zu schwere Krankheiten und psychische Schwierigkeiten führen. Das schweizerische Familienrecht zeigt für Väter eine ähnliche Wirkung.


Im Ausgang ist schnell jemand kennengelernt. Die Pheromone schlagen zum Höchst. Die Bedürfnisse für Geborgenheit und Vertrauen werden schnell oberflächlich gefunden - und schnell ist es passiert: Nach einer gemeinsamen Nacht geht man wieder seine eigene Wege. Nicht aber für alle. Wenige Monate erhält der Mann die Botschaft: "Du wirst Vater". Die meisten reagieren auf Ablehnung, da ein Familienmodell nach der Vorstellung anders aussieht. Der Streit ist gegeben. Kommt das Kind auf die Welt, läuft es vielfach nach dem gleichem Schema: Mutter lehnt Vater ab, aufgrund er das Kind nicht wollte.
Dazu 4 Fälle, wie sich der Fall weiter entwickeln kann.

Fall A)
Vater bemüht sich trotzdem den Kontaktaufbau mit dem Kind. Aufgrund unserer Gesetzesgrundlage, wird jedoch ein Kind schnell entfremdet - d.h., dem Kind wird auf legaler Weise einen schweren psychischen Schaden zugeführt, der längerfristig vergleichbar ist mit einer körperlichen Misshandlung. Mit der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wird vielfach vergeblich teure Massnahmen eingeleitet. Das heisst, der Vater wird begleitet (sofern es zum Kontakt kommt) - es wird ein Gutachten erstellt, ob das Kind noch zum Vater gehen möchte bzw. der Vater in der Lage ist, mit dem Kind altersgerecht umzugehen. Nach ca. 2 Jahren Kindesschutzmassnahmen die von den Steuern bezahlt werden (ca. 10000 - 20000 CHF) ist meist das Kind entfremdet und die Behörden  haben ihren Job erledigt: Das Besuchsrecht wird eingestellt.

Fall B)
Vater verzichtet auf das Besuchsrecht und bezahlt lebenslang Unterhalt.

Fall C)
Vater bezahlt die Alimente nicht, indem er sein Job kündet und seine Existenz aufgibt. Das Sozialamt bezahlt sodann die Alimente - sprich der Steuerbezahler. Ähnlich: Der Vater flüchtet das Ausland.

Fall D)
Die Eltern können sich einigen (in sehr seltenen Fällen).

Würde Gesetzgebung vorsehen, dass beide Elternteile die Verantwortung über das Kind haben, so würde keinen Missbrauch stattfinden mehr können. Mit der derzeitige Regelung bezahlt nicht nur der Steuerzahler für elterliche Missstände, sondern letztendlich das Kind mit seiner Entwicklung lebenslang.

Vaterverbot 2014