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Eintrag vom 12.03.2014

Mitteilung an Frau Bundesrätin Sommaruga - Besuchsrecht geht auch ohne Strafe

Unzählige Mütter und Väter verbringen die Weihnachtszeit ohne ihr Kind. Nicht nur an diesem Tag: Für zehntausende gilt dieses Szenario auch für den Rest des Jahres. Der Verein Vaterverbot stellt an Frau Bundesrätin Sommaruga mögliche Massnahmen vor, um diese Situation zu begegnen.


Die Mitteilung:

Sehr geehrte Frau Sommaruga,

Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 14. November 2013. Offenbar besteht eine grosse Diskrepanz zwischen Ihrer Haltung und der der KESB. Denn bei der KESB mangelt es an Vollstreckungsvermögen im gesetzlichen Bereich. Sie ist nicht in der Lage, der Entfremdung zwischen Kindern und Eltern wirkungsvoll zu begegnen. Wie der Präsident von KOKES zu der Aktion VermisseDich mitgeteilt hat, setzt er auf „Hoffnung“ – nicht gänzlich oppositionär zu Ihren Ausführungen. Demzufolge wird sich auch mit zunehmender Professionalisierung der KESB nichts ändern, da Hoffnung im Gegensatz zu Handlung keine Veränderungen bewirkt.

Den von Ihnen erwähnten Ausführungen von Frau Prof. Jametti-Greiner kann ich grundsätzlich zustimmen. Denn ein Kind hat ein Anrecht auf beide Elternteile. Beide Elternteile tragen die Verantwortung dafür, dass ihr Kind sich bestmöglichst geistig und seelisch entfalten kann. Notabene: Das gemeinsame Sorgerecht sieht vor, dass das Entziehen Unmündiger nach Art. 220 StGB strafbar sein sollte. Auch wenn es unwahrscheinlich erscheint, dass dieser Artikel bei Verweigerung des Besuchsrechts angewendet wird, so ist hier doch wieder von einer Geld- bzw. Gefängnisstrafe die Rede. Gleichermassen wie im Art. 292 StGB, der in der der Praxis kaum mehr angewendet wird.

Sie teilen die Meinung von Frau Prof. Jametti-Greiner, dass solche Strafen nicht im Interesse der betroffenen Kinder sind. Auch wir sind der Auffassung, dass solche Anordnungen einem Kind aufgrund der Abwesenheit eines Elternteils indirekt finanziell und auch psychologisch schaden. Vielmehr sollen solche Missstände im Familienrecht nicht mit Bussen oder Gefängnisstrafen abgegolten werden, sondern mit familienrechtlichen adäquaten Massnahmen. Dabei gäbe es alternative (nicht gesetzlich verankerte) Mittel wie zum Beispiel:

  • Sozialleistungen als Strafe, während der andere Elternteil das Kind betreut
  • temporärer Obhutsentzug während der Besuchstage
  • Androhung bzw. Umsetzung der Obhutsumteilung
  • Reduzierung der Alimente, sodass der andere Elternteil gezwungen ist, mehr zu arbeiten, während der andere die Betreuungsfunktion wahrnehmen kann/muss (dies würde auch dazu führen, dass die Eltern das Kind gleichermassen betreuen)

Mit diesen Massnahmen würde das EJPD klar signalisieren, dass eine Entfremdung kein Kavaliersdelikt mehr ist und dass die Eltern eine Garantenpflicht trifft – ohne dass das Kind den anderen Elternteil verliert. Solche Massnahmen würden die Betreuung des Kindes durch beide Elternteile intensivieren. Um es nochmals hervorzuheben: Der Entfremdungsprozess führt beim Kind zu nachweisbaren Schäden. Diese äussern sich in der Schule, im Beruf und im Beziehungsleben. Demzufolge sehen wir die genannten Massnahmen zu Art. 9 Abs. 3  KRK, Art. 9 EMRK und Art. 14 EMRK als verhältnismässig an. Sie führen auch im Gegensatz zu anderen Massnahmen zu keinen Einbussen bei der Betreuungsqualität seitens der Eltern.

Für unsere Vereine sind die Interessen des Kindes das oberste Gebot. Deshalb hat uns Ihre Aussage auch sehr berührt: „Ich versichere Ihnen jedoch, dass mir die von Ihnen angesprochenen Themen sehr am Herzen liegen und ich mich weiterhin tatkräftig für eine Politik einsetzen werde, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt.“ Den Herzenswillen und die Hoffnung Ihrerseits und der Behörden ist gross. Am guten Willen fehlt es sicher nicht. Nur: Der Liebe, die sich auf Hoffnung gründet, fehlt es nicht selten an der entscheidenden Durchschlagskraft.

Was gedenken Sie zu unternehmen? Unsere Verbände stehen gerne dazu bereit, im Interesse des Kindes einen gemeinsamen Weg zu evaluieren. In der Zwischenzeit wünschen wir dem EJPD und Ihnen im Besonderen, besinnliche Weihnachtszeit und einen erfolgreichen Start in das 2014.

Hochachtungsvoll
 

Marcel Enzler
Präsident Vaterverbot Schweiz



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24.12.2013 - Besuchsrecht geht auch ohne Strafe