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Eintrag vom 31.01.2013

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - 2013

Ab 1. Januar 2013 heisst die Vormundschaftsbehörde nun neu Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - kurz KESB. Neues Gesetz - neue Behörde. Wird es jetzt besser? Was ändert sich? Vaterverbot geht auf Recherche.


Neues Gesetz

Auf den 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR in Kraft. Das alte Vormundschaftsrecht stammt aus dem Jahr 1912 und entspricht unseren heutigen, individuell geprägten Vorstellungen der Lebensgestaltung nicht mehr. Das neue Gesetz stellt die Selbstbestimmung des Einzelnen und die Solidarität der Familie ins Zentrum, indem es den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die gesetzliche Vertretung bei Urteilsunfähigkeit regelt. Zudem sollen urteilsunfähige Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen besser geschützt werden. Das bisher starre Massnahmensystem mit Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften wird durch massgeschneiderte Beistandschaften abgelöst. Diese ermöglichen es, hilfsbedürftige Personen mit flexiblen, auf das Individuum angepassten Lösungen zu unterstützen.

Neue Behörde 

Ab 1. Januar 2013 ist für alle erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Sie ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die politische Behörde (Gemeinderat) ab. Sie besteht aus mindestens drei Mitgliedern aus verschiedenen Fachbereichen: Recht, Sozialarbeit, Medizin, Psychologie und Pädagogik usw.

Jede Fachbehörde wird von einem Fachdienst mit Kanzlei, Revisorat und Rechtsdienst – je nach Ausgestaltung auch mit einem Sozialabklärungsdienst – unterstützt.

Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die KESB ist für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig, insbesondere für die

Die KESB hat noch viele weitere Aufgaben, beispielsweise

Auf einer Webseite von Bern wird bekannt gegeben (http://www.jgk.be.ch/):

"Kinder brauchen Schutz und Geborgenheit in einem verlässlichen Rahmen, damit sie sich entfalten und entwickeln können.
Kindes- und Jugendschutz beinhaltet sämtliche Massnahmen, welche die physische, psychische und sexuelle Integrität und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Im Kanton Bern sind dafür verschiedene Institutionen und private Stellen zuständig, die durch das Kantonale Jugendamt beraten und unterstützt werden. Ausserdem fördert das Kantonale Jugendamt die Professionalisierung sowie die Zusammenarbeit und stellt Informationen zur Verfügung."

Vaterverbot ist gespannt!



PDFPDF

11.12.2012 - Gesetz der Kinder und Erwachsenenschutzbehörde


06.12.2012 - Verordnung Kindes und Erwachsenenschutz