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Eintrag vom 02.12.2011

Jurist verklagt Vormundschaftsbehörde Thun

Wenn dem Vater das Kind entzogen wird oder wenn die Kindsmutter das Kind misshandelt wird, stösst dieser oft bei der Kinderschutzbehörde auf taube Ohren. Einem erfahrenen, 50-jährigen Juristen widerfuhr das Gleiche. Mit Konsequenzen legt er gegen die Kinderschutzbehörde Thun Strafanzeige ein.


Es ist allgemein, dass, wenn die Kindsmutter ihrer Fürsorgepflicht nicht oder mangelhaft nachkommt, Kindesschutzbehörden (früher: Vormundschaftsbehörden, heute KES) meist keine Massnahmen treffen. Im jüngsten Fall berichtet ein Kindsvater u.a. in einer von ca. 7 Gefährdungsmeldungen, dass seine Kinder von der Kindsmutter geschlagen werden. Die Vormundschaftsbehörde Thun bagatellisiert dies, da ¨ein Handausrutscher¨ jedem passieren könnte (das Strafgesetzbuch sieht in solchen Fällen jedoch vor, dass, wenn ein Erwachsener der Geschlagene ist, Strafe mindestens wegen Tätlichkeit erfolgt - eine Ausnahme bei Kindern, die eigentlich besonders geschützt werden sollten, vor allem von einer Kinderschutzbehörde, findet sich im Strafgesetzbuch nicht). Der Vorfall wurde zu den Akten gelegt.

An einem nächsten Besuch erlitt das Kind Erfrierungsschäden an den Händen infolge Unachtsamkeit. Wieder meldete der Kindsvater dies bei der Vormundschaftsbehörde. Wieder wurde er stumm geschrieben. So verlief dies während Jahren.

Mittlerweile werden die Kinder von der Kindsmutter regelmässig physisch attackiert, obschon die Mutter noch vor einem Jahr, und wieder vor einem halben vor der kinderpsychologischen Gutachterin zuerst abstritt, dies zu tun. Später gab sie es zu und versprach dies nicht mehr zu tun. Auf Druck des Vaters wurde ein kinderpsychologisches Gutachten erstellt. Auch die Erziehungsfähigkeit des Vaters wurde geprüft. Dabei erwähnte er, aber auch die Kinder (Alter: zweimal 6 und einmal 7.5), dass seine Kinder von der Kindsmutter des öftern geschlagen werden. Die Gutachterin kam zum Schluss, dass der Kindsvater durchaus auch in der Lage ist, seine Kinder zu erziehen. Gegen die im Gutachten schlecht abschneidende Kindsmutter wurde nichts angeordnet. Die Erziehungsfähigkeit des Kindsvaters wurde, wie von der Gutachterin auch telefonisch wiederholt bestätigt, dass es keinen Anlass gibt dies zu beschränken.

Ende Oktober wurde der Älteste der Brüder wieder massiv geschlagen und derart von der Mutter in den Arm gekniffen, dass die Fingernägel die Hautschicht durchdrangen und noch Tage darauf die vernarbenden Schnittwunden der Nägel zu sehen waren. Auch die Zwillinge wiesen schon früher solche Wunden auf, welche ebenfalls von Zeugen bemerkt und der KES Thun gemeldet wurden. Der Vater meldete dies erneut bei der Kinderschutzbehörde und bei der Polizei. Ein Kinderarzt und mehrere Zeugen sahen die Wunden. Der Vater beantragte, dass seine Kinder ab sofort bei ihm aufwachsen sollen. Damit erfuhr er einmal mehr eine Niederlage. Die Kinderschutzbehörde ist der Auffassung, dass es zum Wohle der Kinder sei, wenn diese bei der Mutter sind bzw. weiterhin geschlagen und blutig gekniffen werden. Zudem müsse es nochmals abgeklärt werden, trotz des ersten Gutachtens vom August 2011, ob er tatsächlich erziehungsfähig sei.
Wiederum sollen drei Monate verstreichen (Ende Februar 2012), bis diese Frage, die schon glasklar geklärt wurde, nochmals geklärt ist, was selbst die Gutachterin dazu bewegte, sich zu fragen, ob sie den Auftrag noch annehmen wolle, da sie alles gesagt habe, was zu sagen sei.

Ein Auszug aus einem Schreiben mit der Kinderschutzbehörde bringt die heutige Situation auf den Punkt:
Es fällt auf, dass das Thema ¨Schlagen durch die Mutter¨ bei Peter nicht vorkommt.¨


Weshalb? Gerade Peter wurde einmal, wie die beiden andern erzählten, von der Mutter in den ¨Bettsack¨ gesteckt und dann wiederholt in wehrloser Position von der Mutter regelrecht verprügelt, auch mit Schlägen ins Gesicht. Der Kindsvater erwähnte das wiederholt gegenüber der Gutachterin, aber im Entwurf steht nun nichts davon.
Hätte der Kindsvater das Gleiche getan, würde er heute seine Kinder nicht mehr sehen!< strong> Während der Vater ein tadelloses Verhalten aufweisen muss ohne ihm Sanktionen aufzuweisen (obwohl dazu die KM mit einfachen Aussagen sorgen kann, dass er in das schlechte Licht kommt und sofortige Massnahmen gegen ihm erwirkt wird), ist es legal, dass die Schweizer Mütter das Kind blutig schlagen kann und schlecht gegen dem Vater einreden darf.

Während die Kinder unter grausamen Zuständen ausharren, muss der Kindsvater über sich ein zweites Gutachten unterziehen lassen, ob er in der Lage ist, die Kinder zu erziehen. Es erübrigt sich zu erwähnen, von welcher Behördenstelle dies kommt. Weiterhin beschliesst die KES Thun, die Brüder, die bisher wie Drillinge aufwuchsen, auseinander zu reissen, den Älteren will sie in ein Heim stecken und droht ihm offen damit. Am nächsten Tag meldet die Lehrerin aus der Schule dem Vater, das Kind sei völlig verstummt und apathisch, starre leer vor sich hin, und sonst sei er doch so fröhlich und aufgeweckt. Einschüchterungsmethoden der Behörden gegenüber einem kleinen Kind, das zuvor von der Mutter verprügelt und blutig gekniffen worden war ist eine bekannte Taktik von nachlässigen Behörden um eine Kuschelpädagogik weiter aufrecht zu erhalten. Der Vater kann mit Müh und Not bewirken, dass der Ältere zu ihm kommen darf. Die kleineren Zwillinge behält man zurück. Diese werden erst herausgegeben, wenn der Kindsvater die Bedingungen der Kindsmutter unterschreibt. Diese beinhaltet jedoch wieder Aussagen, dass der Vater wieder ins schlechte Licht kommt - eine neue Erpressung.


Pikant an der ganzen Sache: Am 25. Oktober 2011 stellte die Kindsmutter selber ein schriftliches Gesuch an die KES Thun, die Kinder seien bis zum 19. November 2011 unter die elterliche Sorge und Obhut des Vaters zu stellen. Die KES stellten dazu den Vater vehement unter Druck indem er beweisen soll dies zu meistern. Dem Vater wird angedroht, innert von 48 Stunden den Älteren zu übernehmen, um diesen vor dem Heim zu retten. Infolge diesen Drucks dem den Vater auferlegt wird, muss er nun seinen Job fahren lassen, einen Schulplatz und einen Tagiplatz organisieren. Sollte ihm das nicht gelingen, hat somit die Kinderschutzbehörde die Bestätigung, dass er nicht in der Lage ist sein Kind zu betreuen.
In der Zwischenzeit entscheidet die KES Thun, die Brüder des Vaters zu trennen indem sie ein Besuchsrecht übers Kreuz anordnen (wobei sich die Brüder also praktisch nicht mehr sehen). Für den Vater ist dies nahezu nicht umsetzbar. D.H., es werden ihm derart Hürden in den Weg gelegt, dass er nicht mehr arbeiten kann, finanziell ruiniert wird (einmal Nanny in Bern, dazu aber dennoch Alimente für die Kinder in Thun, Termine in Thun über Termine etc.). Entweder lässt ihm infolge des Beschlusses die Wahl, dass er den Job aufgiebt, oder er lässt die Kinder stetig hin- und herfahren und den Älteren von dem angedrohten Heim zu bewahren.

Interventionen eines Berner Regierungsrats, des Kinderarztes der Kinder, von Väterorganisationen, der Grossmutter (86- jährig und selber Ärztin), von Bekannten und Krankenschwestern, ja selbst der Gutachterin selbst nützen nichts:die Behörde erlässt Beschlüsse, die nicht umsetzbar sind und das Kindswohl missachten.

Dem Vater reicht es nun nach 6 Jahren staatlicher und kindesmütterlicher Willkür, die seine Söhne mittlerweile zu Therapiefällen machte.


Er wurde zu oft von der KES irregeführt, bedroht und seine Kinder von der Kindsmutter misshandelt.
Er behält die kleineren Zwillinge zurück und erstattet gegen die Kinderschutzbehörde, aber auch gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, Strafanzeige beim Generalprokurator des Kantons Bern wegen Amtsmissbrauchs, ungetreuer Amtsführung, Drohung, Nötigung und Begünstigung einer Straftat ein.

Doch auch bei der Generalprokuratur scheint man das gelassen zu nehmen. Im Kanton Bern gilt halt, ¨nume nid gschprängt¨, oder noch besser ¨rächt hesch, aber schwige söttisch¨. Auch die Gutachterin, eine erfahrene Psychologin der Erziehungsberatung Interlaken, sich nicht in diesem Zusammenhang nicht durchsetzen konnte infolge ebenfalls ¨gschweigget¨ wurde...
Dem Vater entstehen jetzt durch die Arbeitsweise KES Thun nun Kosten von über 30000.- für weitere Anwälte.

Die meisten Väter geben im Vorfeld der Diskriminierung seitens Kinderschutzbehörde bereits auf.

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Stellungnahme VATERVERBOT

Lieber Vater

Wir haben deine Missumstände veröffentlicht. Bei deinem Schreiben ist uns aufgefallen, dass mehrfach die VB mit Deutsche Alt-Geschichten in Berührung kommt. Wie weit tatsächlich den Zustand mit der VB und damaligen Geschehen divergiert, können wir nicht beurteilen, da unsere Interessengemeinschaft mit derzeitigen politische Angelegenheiten auseinandersetzt. In diesem Rahmen kann jedoch festgehalten werden, dass die Behörden den Auftrag haben, gegen das Kindeswohl zu handeln und den Vater zu diskriminieren. Faktisch hat dies der Bundesrat in der derzeitigen Regelung seiner Botschaft festgehalten.

Deine Missumstände betreffend Diskriminierung und Tolerierung von Kindsmisshandlungen beschreibt gerade dazu die Bundesrätliche-Botschaft.
Wir erwarten in den kommenden Monaten (ggf. Jahren) keine wesentliche Veränderungen die das Wohl unserer Kinder und die Integrität der Väter sichert. SchickEnStei hat betreffend Sorgerecht einen Meilenstein gelegt.

Das Kindsmisshandlungen und Diskriminierungen der Väter ein Ende hat, benötigt es mehr als nur par Tonnen Pflastersteine. Es benötigt Zeit für ein Umdenken unserer Gesellschaft und Interventionen von Väter-Verbände.

Dieses Umdenken kann aus unserer Sicht nur dann erfolgen, wenn dramatische Ereignisse oder kreative Aktionen geschehen.

In deinem Fall bedauren wir sehr, dass die zuständige Behörden gezwungen sind, das Kindeswohl zu missachten resp. dich zu diskriminieren. Du bist jedoch kein Einzelfall - im Gegenteil. Aus psychologischer Sicht kann ein Umdenken auch dann geschehen, wenn eine Unerfahrenheit in konstruktive Wertschätzung in Verbindung von Ereignissen dargelegt werden kann. Dies ist eine grosse Herausforderung und insbesondere dann noch, wenn der Vater diskriminiert wird. Aufgrund der Basis von Verletzungen besteht somit die Gefahr, dass wieder Verletzungen entstehen. Daher wünschen wir uns, dass der Kontakt mit den Behörden auf sachlicher Ebene sowie auch Objektivität begegnet werden kann damit ein Umdenken ermöglicht.

Unsere Interessensgemeinschaft wünscht Dir weiterhin viel Kraft und den Behörden als Neujahrsleitsatz gemäss Art. 8 BV die Gleichstellung von Mann und Frau.


VATERVERBOT 2011