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Eintrag vom 30.08.2015

„Dank den Väter“ wegen neuen Unterhaltsrecht keine Immobilienblase?

Das neue Unterhaltsrecht signalisiert klar: Aus einem geschröpften Vater kann noch mehr geschröpft werden. Dies wird sich in vielen Ebenen zeigen. Vaterverbot weist noch auf andere Gefahren hin, als jenes, dass das Kind in das Abseits gestellt wird.


Die Auswirkung sind fatal: Nicht heute schon, ist es lukrativ einem Mann, ein Kind anzuhängen (vgl. Beobachter - Mann sucht Sex, Frau möchte Kind und sie bekam es). Immer mehr entscheiden sich keine Ehe einzugehen, damit staatliche Verpflichtungen umgangen werden kann - die Bürger leben verantwortungsvoll und lernen aus Vergangenem. Dem soll nun Schluss sein: Die Nationalräte sind der Auffassung, dass auch Kinder die durch z.B. ein "Unglück" gekommen sind, die Mutter ein schönes Leben haben darf - denn die Väter sollen dafür (noch mehr) bezahlen. Bereits heute geschieht das in unzähligen Fällen. Mit einer solchen neuen Gesetzesgrundlage - undenkbar.

Die Tragweite ist enorm. Väter, die eine Wohnung oder Haus haben, werden es verlieren - im vermeintlichen Interesse des Kindes. Demzufolge wird in der Schweiz die Immobilienblase kein Thema mehr sein -  denn die Väter werden aufgrund der Tragbarkeit ihr Heim nicht mehr halten können. Wir fragen die Schweizerische Nationalbank an, ob noch Massnahmen gegen diese Blase notwenig ist, wenn ohnehin die Väter ihr Zuhause verlieren werden:
 

 

Verein Vaterverbot Schweiz, 8424 Embrach


Schweizerische Nationalbank                                                               Embrach, 7. Juli 2014
Börsenstrasse 15                                                                                EM/Kindesschutz
Postfach
CH - 8022 Zürich



In der Schweiz wegen neuem Unterhaltsrecht bald keine Immobilienblase mehr?

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir vom Verein Vaterverbot Schweiz setzen uns dafür ein, dass Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung den Kontakt zum anderen Elternteil aufrechterhalten können.

Das EJPD signalisiert mit der Vorlage des neuen Unterhaltsrechts klar, dass getrennte Väter zukünftig auch für Mütter aufkommen sollen, ohne dass es ein vollstreckbares Recht gibt, ihre eigenen Kinder selber zu betreuen und damit den Müttern eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Viele unverheiratete, getrennte Väter, die sich gerade aufgrund der vorläufig noch geltenden Rahmenbedingungen gegen eine Heirat entschieden haben, sollen in Zukunft entgegen ihrer Auffassung und ihrem Willen und entgegen den Art. 3, Art. 8 und Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) trotzdem Unmengen von Geld an die Mütter bezahlen.

Bei der Tragbarkeitsberechnung für eine Hypothek muss der Schuldner mindestens 35% des Zinses mit seinem Lohn abdecken können. Offenbar ist es das Interesse des EJPD, Mütter soweit zu bevorzugen, dass Väter ihr Eigenheim verlieren, nachdem aufgrund unvorhersehbarer Unterhaltspflichten die Tragbarkeit nicht mehr erfüllt ist.

Wir gehen davon aus, dass bei Inkrafttreten dieses Gesetzes viele Väter ihr Eigenheim aufgeben oder zwangsversteigern müssen. Da das unzählige Väter betrifft, fragen wir Sie an, ob Sie es noch für notwendig halten, Massnahmen gegen eine Immobilienblase[1] zu ergreifen.

 Vielen Dank im Voraus für Ihre Stellungnahme.


Freundliche Grüsse

 

Marcel Enzler
Präsident Vaterverbot Schweiz


Zur Kenntnisnahme
Nationalräte
Ständeräte
EJPD

 

[1] http://www.nzz.ch/wirtschaft/wirtschafts-und-finanzportal/nun-sind-die-banken-wieder-gefordert-1.18233279



DOCBILDER


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